Kreisverband Brandenburg / Havel der Gartenfreunde e.V.
Verfasst am 11.07.2021 um 07:29 Uhr

Wasserverknappung - Allgemeinverfügung 10.07.2021


Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und Einschränkung der Nutzung des Grundwassers



Alle Grundstücksnutzer und damit auch die Kleingärtner sind zur Umsetzung der Allgemeinverfügung vepflichtet!


An die Grundstücksnutzer der Stadt Brandenburg an der Havel

Brandenburg an der Havel, den  07.07.2021


Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und Einschränkung der Nutzung des Grundwassers


1. Die Ausübung des Eigentümer-und Anliegergebrauchs Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern durch das Pumpen oder Ableiten ist für alle Oberflächengewässer der Stadt Brandenburg an der Havel verboten. Ausgenommen vom Verbot sind Wasserentnahmen mittels Saugwagen zur Bewässerung von Bäumen und Sträuchern auf öffentlichem Grund. 


2. Die Beregnung privater Grün-und Gartenflächen wird auf die Zeit von 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr begrenzt.


3. Von   den   Einschränkungen  nach   Nummer   1   und   2   dieser   Allgemeinverfügung   kann   die   untere Wasserbehörde   im   Einzelfall   auf   Antrag   befreien,   sofern   eine   Beeinträchtigung   des   Wohls   der Allgemeinheit nicht zu erwarten ist.


4.Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1 und 2 dieser Verfügung wird hiermit angeordnet.


5.Die  Allgemeinverfügung  tritt  am  Tag  nach  ihrer  Bekanntmachung  in  Kraft  und  gilt  vorerst  bis  zum  30. September 2021


Diese Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt Nr. 23 vom 08.07.2021 veröffentlicht.


Bitte beachten sie auch unsere Hinweise zum Umgang mit Wasser und zum Giessen vom Juni 2021.