Alle Grundstücksnutzer und damit auch die Kleingärtner sind zur Umsetzung der Allgemeinverfügung vepflichtet!
An die Grundstücksnutzer der Stadt Brandenburg an der Havel
Brandenburg an der Havel, den 07.07.2021
Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und Einschränkung der Nutzung des Grundwassers
1. Die Ausübung des Eigentümer-und Anliegergebrauchs –Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern durch das Pumpen oder Ableiten –ist für alle Oberflächengewässer der Stadt Brandenburg an der Havel verboten. Ausgenommen vom Verbot sind Wasserentnahmen mittels Saugwagen zur Bewässerung von Bäumen und Sträuchern auf öffentlichem Grund.
2. Die Beregnung privater Grün-und Gartenflächen wird auf die Zeit von 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr begrenzt.
3. Von den Einschränkungen nach Nummer 1 und 2 dieser Allgemeinverfügung kann die untere Wasserbehörde im Einzelfall auf Antrag befreien, sofern eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit nicht zu erwarten ist.
4.Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1 und 2 dieser Verfügung wird hiermit angeordnet.
5.Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt vorerst bis zum 30. September 2021
Diese Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt Nr. 23 vom 08.07.2021 veröffentlicht.
Bitte beachten sie auch unsere Hinweise zum Umgang mit Wasser und zum Giessen vom Juni 2021.