Kreisverband Brandenburg / Havel der Gartenfreunde e.V.
Verfasst am 31.08.2023 um 13:59 Uhr

Stellungnahme

Zu den Vorwürfen bezugnehmend auf den Artikel des Tagesspeigel vom 27.08.2023


Nachdem die eigentliche Arbeit der Geschäftsstelle infolge anhaltender Interviews am Telefon und in Persona im Augenblick lediglich schwer zu händeln ist, möchten wir, als Verpächter der Flächen in den uns angeschlossenen Kleingärtnervereinen Stellung beziehen.


Die in den ursprünglichen Anzeigen des öffentlichen Anzeigenportals genannten Aussagen in Bezug auf Personen mit Abstammung oder Herkunft aus dem internationalen Raum sind schlichtweg unzutreffend!


Bei uns ist es jedem Bürger möglich, einen Pachtvertrag für einen Kleingarten zu erhalten. Die zu erfüllenden Grundvoraussetzungen zur Erstellung eines solchen Nutzungsvertrages bei uns sind dabei auch recht einfach gehalten.


             1. Der oder die zukünftige Kleingärtner/in muss 18 Jahre alt sein

 

            2. Die Mitgliedschaft, in dem Verein, wo eine Parzelle gepachtet werden soll, muss von diesem Verein bestätigt sein

 

            3. Es wird mindestens ein gültiger Duldungstitel mit einer ladungsfähigen Anschrift benötigt (Dieser Titel kann auch befristet sein,                 wir lassen uns hierzu lediglich dokumentieren, dass das dortige Eigentum im Falle eine Abschiebung/Ausreise/Wegzug an den                       dortigen Verein fällt)

 

Die in dem besagten Artikel verkündeten Anschuldigungen wurden unter anderem auch durch die Mitarbeit des Vorstandes des ausschlaggebenden Vereines entkräftet und widerlegt. Aus uns unbekannten Gründen ist es dem Verfasser des Artikels leider nicht gelungen, seine Arbeit zu korrigieren.

 

An der Erstellung von Verkaufsanzeigen durch Privatnutzer hat der Kreisverband Brandenburg/Havel der Gartenfreunde e.V. keine Anteile. Die Inhalte werden lediglich durch die jeweiligen Nutzer hinzugefügt und unterliegen diesseits keiner Kontrolle.

 

An dieser Stelle möchten wir auch gleich darauf hinweisen, bei Bedarf die abgebenden Pächter bei der Erstellung derartiger Anzeigen zu unterstützen. Um hier von vornherein Aussagen zu vermeiden, die definitiv nicht der Wahrheit entsprechen. Damit können sich auch die Vorstände selbst schützen, da zum Beispiel die Vereine oder Vorstände nicht in der Lage sind, etwas zu verpachten. Pachtverträge für unsere Anlagen sind lediglich bei uns, dem Verpächter erhältlich.

 

 

F.Schenk

1.Vorsitzender